Entgelt für Kinder und Schüler*innen aller allgemeinbildender Schularten, Auszubildende und Studierende
Monatlicher Teilbetrag in EURO für die wöchentliche Unterrichtsdauer.30 Minuten | Entgelt ab Januar 2025 | 45 Minuten | Entgelt ab Januar 2025 | 60 Minuten | Entgelt ab Januar 2025 | |
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Einzel-Unterricht | 66,00 € | 70,50 € | 92,00 € | 98,00 € | 118,00 € | 126,00 € |
2er Gruppe | 41,00 € | 43,50 € | 53,50 € | 57,00 € | 66,00 € | 70,50 € |
3er Gruppe | 41,00 € | 43,50 € | 51,50 € | 55,00 € | ||
4er Gruppe | 32,50 € | 34,50 € | 42,00 € | 44,50 € | ||
5er Gruppe | 26,50 € | 28,00 € | 35,50 € | 37,50 € | ||
Kinderkurse Musikwiege, Musikschiff, Musikalische Frühpädagogik | 21,50 € | 23,00 € | 28,00 € | 29,50 € |
Entgelt für Erwachsene/Berufstätige
Monatlicher Teilbetrag in EURO für die wöchentliche Unterrichtsdauer.30 Minuten | Entgelt ab Januar 2025 | 45 Minuten | Entgelt ab Januar 2025 | 60 Minuten | Entgelt ab Januar 2025 | |
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Einzel-Unterricht | 78,00 € | 83,00 € | 104,00 € | 111,00 € | 134,00 € | 143,00 € |
2er Gruppe | 48,50 € | 51,50 € | 62,00 € | 66,00 € | 78,00 € | 83,00 € |
3er Gruppe | 49,00 € | 52,00 € | 58,00 € | 62,00 € |
Fachbereich Ballett und Tanz in der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V.
Es gilt die Schul– und Entgeltordnung der Musikschule
Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserem Impressum.
Entgelt für Kinder / Jugendliche und Erwachsene
Monatlicher Teilbetrag in EURO für die wöchentliche Unterrichtsdauer.Entgelte ab Januar 2025 | ||
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45 Minuten | 32,00 € | 34,00 € |
60 Minuten | 37,00 € | 39,50 € |
90 Minuten | 50,50 € | 54,00 € |
120 Minuten | 53,50 € | 57,00 € |
mehrmals wöchentliche Kursteilnahme, nach Anmeldung möglich | 58,50 € | 62,50 € |
Instrumental- und Ensembleangebot an der Klaus-Groth-Schule
Entgelt für Instrumentalkurse an der Klaus-Groth-Schule, "Klasse musiziert 2. Jahr", nur für Schüler*innen der Klaus-Groth-Schule
Monatlicher Teilbetrag in EURO für die wöchentliche Unterrichtsdauer.45 Minuten | |
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ab 4 TN | 29,00 € |
ab 5 TN | 27,00 € |
ab 7 TN | 22,00 € |
ab 9 TN | 18,00 € |
ab 12 TN | 15,00 € |
Allgemeine Entgeltordnung
Die Entgeltordnung gilt ab dem 01.01.2023
Für die Teilnahme am Musikunterricht der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V. wird ein Jahresentgelt erhoben, das in zwölf monatlichen Teilbeträgen zahlbar ist.
Entgeltschuldner
Die Teilnehmer*innen, bzw. die gesetzlichen Vertreter*innen sind zur Zahlung der Entgelte nach der gültigen Entgeltordnung verpflichtet.
Fälligkeit
Die Zahlungspflicht entsteht mit Beginn des Unterrichtes. Die Unterrichtsentgelte sind jeweils zum 1. des Monats fällig und müssen unaufgefordert spätestens bis zum 3. Werktag auf dem Konto der Musikschule gutgeschrieben sein. Sie endet mit dem Letzten des Monats, in dem der/die Schüler*in aus dem Unterricht ausscheidet. Ist dies nicht der Fall, gerät der/die Zahlungspflichtige ohne Mahnung in Verzug. Der/die Schuldner*in ist verpflichtet, für jede schriftliche Mahnung 3,00 € Mahngebühr zu zahlen. Für die Dauer des Verzugs sind 4% Zinsen fällig. Befindet sich der/die Teilnehmer*in mit mehr als 2 Monaten im Zahlungsrückstand, ist die Musikschule zur fristlosen Kündigung berechtigt. Das fällige Unterrichtsentgelt ist bis zum Datum der Kündigung zu zahlen. Die Leitung der Musikschule empfiehlt den Teilnehmer*innen bzw. den gesetzlichen Vertreter*innen, der Musikschule ein Mandat zum Einzug der Entgelte zu erteilen.
Ermäßigungen
Die Ermäßigung wird in folgenden Stufen gewährt:
Stufe I: um 10 % des vollen Entgelts
Stufe II: um 20 % des vollen Entgelts
Stufe III: um 35 % des vollen Entgelts
Ermäßigungen werden in folgenden Fällen gewährt:
a) Familienermäßigung
b) Einkommensermäßigung
c) Mehrfächerermäßigung
(a) Danach erhält das
2. Familienmitglied Ermäßigung n. Stufe I
3. Familienmitglied Ermäßigung n. Stufe II
jedes weitere Familienmitglied n. Stufe III
(1. Familienmitglied ist immer das älteste Fm)
(b) Einkommensermäßigung nach Stufe III wird bei Vorlage eines aktuellen Nachweises des Sozialamtes/ der Arge gewährt.
(c) Bei Mehrfächerbelegung wird eine Ermäßigung beim 2. entgeltpflichtigen Fach nach Stufe I gewährt.
(d) Die verschiedenen Ermäßigungen schließen sich gegenseitig aus.
Der Anspruch auf Ermäßigung entfällt für Erwachsene und Kinder beim Instrumenten-Karussell und bei Workshops bzw. anderen musikalischen Einzelveranstaltungen.
Folgende Zulagen werden erhoben
Der Unterricht an der Oldesloer Musikschule wird von folgenden Gemeinden bezuschusst: Stadt Bad Oldesloe, Amt Bad Oldesloe-Land, Stadt Reinfeld, Gemeinde Westerau und Gemeinde Barnitz.
Teilnehmer*innen oder Familien, mit Wohnort in Gemeinden, die nicht an der Finanzierung der Musikschule beteiligt sind, zahlen:
Instrumental-/Vokalunterricht: monatlich 9,50 €.
Elementar und Kinderkurse: bei Teilnahme an einem Kinderkurs pro Schulhalbjahr wird eine Verwaltungspauschale von 15,00 € erhoben, zahlbar in mtl. Teilbeiträgen.
Da die Gemeinden, die an der Finanzierung der Musikschule durch Zuschüsse beteiligt sind, ein berechtigtes Interesse an der Überprüfung haben, geben wir auf Anforderung Ihrer Wohnortgemeinde Ihren Namen und Anschrift weiter.
Korrepetition
Schüler*innen, die entweder während des Unterrichtes oder zusätzlich Klavier-Korrepetition wünschen, zahlen dafür 10,00 € pro 45 Minuten Korrepetition.
Online-Unterrichte
In Anspruch genommene Online-Unterrichte gelten als gleichwertiger Unterricht zum Präsenzunterricht.
Entgeltänderung
Die Musikschule behält sich vor, die Entgelte, wenn erforderlich zu ändern. Von der Entgeltänderung werden die Schüler*innen schriftlich 8 Wochen im Voraus in Kenntnis gesetzt.
Bezahlung
Wenn Sie uns kein Mandat zum Einzug der Entgelte erteilt haben, sind die Entgelte unaufgefordert unter Angabe des Namens und der Schülernummer auf das Konto der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e. V. einzuzahlen.
Sparkasse Holstein
IBAN: DE02 2135 2240 0000 027278
BIC: NOLADE21HOL