Entgeltordnung

Entgelt für Kinder und Schüler*innen aller allgemeinbildender Schularten, Auszubildende und Studierende

Monatlicher Teilbetrag in EURO für die wöchentliche Unterrichtsdauer.
30 MinutenEntgelt ab Januar 202545 MinutenEntgelt ab Januar 202560 MinutenEntgelt ab Januar 2025
Einzel-Unterricht66,00 €70,50 €92,00 €98,00 €118,00 €126,00 €
2er Gruppe41,00 €43,50 €53,50 €57,00 €66,00 €70,50 €
3er Gruppe41,00 €43,50 €51,50 €55,00 €
4er Gruppe32,50 €34,50 €42,00 €44,50 €
5er Gruppe26,50 €28,00 €35,50 €37,50 €
Kinderkurse
Musikwiege, Musikschiff, Musikalische Frühpädagogik
21,50 €23,00 €28,00 €29,50 €

Entgelt für Erwachsene/Berufstätige

Monatlicher Teilbetrag in EURO für die wöchentliche Unterrichtsdauer.
30 MinutenEntgelt ab Januar 202545 MinutenEntgelt ab Januar 202560 MinutenEntgelt ab Januar 2025
Einzel-Unterricht78,00 €83,00 €104,00 €111,00 €134,00 €143,00 €
2er Gruppe48,50 €51,50 €62,00 €66,00 €78,00 €83,00 €
3er Gruppe49,00 €52,00 €58,00 €62,00 €

Fachbereich Ballett und Tanz in der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V.

Es gilt die Schul– und Entgeltordnung der Musikschule

Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserem Impressum.

Entgelt für Kinder / Jugendliche und Erwachsene

Monatlicher Teilbetrag in EURO für die wöchentliche Unterrichtsdauer.
Entgelte ab Januar 2025
45 Minuten32,00 €34,00 €
60 Minuten37,00 €39,50 €
90 Minuten50,50 €54,00 €
120 Minuten53,50 €57,00 €
mehrmals wöchentliche Kursteilnahme, nach Anmeldung möglich58,50 €62,50 €

Instrumental- und Ensembleangebot an der Klaus-Groth-Schule

Entgelt für Instrumentalkurse an der Klaus-Groth-Schule, "Klasse musiziert 2. Jahr", nur für Schüler*innen der Klaus-Groth-Schule

Monatlicher Teilbetrag in EURO für die wöchentliche Unterrichtsdauer.
45 Minuten
ab 4 TN29,00 €
ab 5 TN27,00 €
ab 7 TN22,00 €
ab 9 TN18,00 €
ab 12 TN15,00 €

Allgemeine Entgeltordnung

Die Entgeltordnung gilt ab dem 01.01.2023

Für die Teilnahme am Musikunterricht der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V. wird ein Jahresentgelt erhoben, das in zwölf monatlichen Teilbeträgen zahlbar ist.

Entgeltschuldner

Die Teilnehmer*innen, bzw. die  gesetzlichen Vertreter*innen sind zur Zahlung der Entgelte nach der gültigen Entgeltordnung verpflichtet.

Fälligkeit

Die Zahlungspflicht entsteht mit Beginn des Unterrichtes. Die Unterrichtsentgelte sind jeweils zum 1. des Monats fällig und müssen unaufgefordert spätestens bis zum 3. Werktag auf dem Konto der Musikschule gutgeschrieben sein. Sie endet mit dem Letzten des Monats, in dem der/die Schüler*in aus dem Unterricht ausscheidet. Ist dies nicht der Fall, gerät der/die Zahlungspflichtige ohne Mahnung in Verzug. Der/die Schuldner*in ist verpflichtet, für jede schriftliche Mahnung  3,00 € Mahngebühr zu zahlen. Für die Dauer des Verzugs sind 4% Zinsen fällig. Befindet sich der/die Teilnehmer*in mit mehr als 2 Monaten im Zahlungsrückstand, ist die Musikschule zur fristlosen Kündigung berechtigt. Das fällige Unterrichtsentgelt ist bis zum Datum der Kündigung zu zahlen. Die Leitung der Musikschule empfiehlt den Teilnehmer*innen bzw. den gesetzlichen Vertreter*innen, der Musikschule ein Mandat zum Einzug der Entgelte zu erteilen.

Ermäßigungen

Die Ermäßigung wird in folgenden Stufen gewährt:

Stufe I: um 10 % des vollen Entgelts
Stufe II: um 20 % des vollen Entgelts
Stufe III: um 35 % des vollen Entgelts

Ermäßigungen werden in folgenden Fällen gewährt:

a) Familienermäßigung
b) Einkommensermäßigung
c) Mehrfächerermäßigung

(a) Danach erhält das
2. Familienmitglied Ermäßigung n. Stufe I
3. Familienmitglied Ermäßigung n. Stufe II
jedes weitere Familienmitglied n. Stufe III
(1. Familienmitglied ist immer das älteste Fm)

(b) Einkommensermäßigung nach Stufe III wird bei Vorlage eines aktuellen Nachweises des Sozialamtes/ der Arge gewährt.

(c) Bei Mehrfächerbelegung wird eine Ermäßigung beim 2. entgeltpflichtigen Fach nach Stufe I gewährt.

(d) Die verschiedenen Ermäßigungen schließen sich gegenseitig aus.

Der Anspruch auf Ermäßigung entfällt für Erwachsene und Kinder beim Instrumenten-Karussell und bei Workshops bzw. anderen musikalischen Einzelveranstaltungen.

Folgende Zulagen werden erhoben

Der Unterricht an der Oldesloer Musikschule wird von folgenden Gemeinden bezuschusst: Stadt Bad Oldesloe, Amt Bad Oldesloe-Land, Stadt Reinfeld, Gemeinde Westerau und Gemeinde Barnitz.

Teilnehmer*innen oder Familien, mit Wohnort in Gemeinden, die nicht an der Finanzierung der Musikschule beteiligt sind, zahlen:
Instrumental-/Vokalunterricht: monatlich 9,50 €.
Elementar und Kinderkurse: bei Teilnahme an einem Kinderkurs pro Schulhalbjahr wird eine Verwaltungspauschale von 15,00 € erhoben, zahlbar in mtl. Teilbeiträgen.
Da die Gemeinden, die an der Finanzierung der Musikschule durch Zuschüsse beteiligt sind, ein berechtigtes Interesse an der Überprüfung haben, geben wir auf Anforderung Ihrer Wohnortgemeinde Ihren Namen und Anschrift weiter.

Korrepetition

Schüler*innen, die entweder während des Unterrichtes oder zusätzlich Klavier-Korrepetition wünschen, zahlen dafür 10,00 € pro 45 Minuten Korrepetition.

Online-Unterrichte

In Anspruch genommene Online-Unterrichte gelten als gleichwertiger Unterricht zum Präsenzunterricht.

Entgeltänderung

Die Musikschule behält sich vor, die Entgelte, wenn erforderlich zu ändern. Von der Entgeltänderung werden die Schüler*innen schriftlich 8 Wochen im Voraus in Kenntnis gesetzt.

Bezahlung

Wenn Sie uns kein Mandat zum Einzug der Entgelte erteilt haben, sind die Entgelte unaufgefordert unter Angabe des Namens und der Schülernummer auf das Konto der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e. V. einzuzahlen.

Sparkasse Holstein
IBAN: DE02 2135 2240 0000 027278
BIC: NOLADE21HOL