Schulordnung

Trägerschaft und Aufgabe

Träger der Musikschule ist der Verein „Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V.“ Aufgabe der Musikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Multiplikatoren an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen und individuell zu fördern, sowie auf die evtl. Aufnahme eines Fachstudiums vorzubereiten.

Aufbau der Ausbildung

Die Ausbildung an der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land erfolgt in verschiedenen Stufen in Anlehnung an den Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen. Kernbereich ist die instrumentale/vokale Ausbildung unter Einschluss des gemeinsamen Musizierens. Um diesen Kern herum gliedern sich vorbereitende, ergänzende und weiterführende Angebote unterschiedlicher Inhalte und Leistungsanforderungen.

Ensembles/Konzerte

Ensemblespiel und Konzerte sind ein wesentlicher Bestandteil der Musikschularbeit. Alle Schüler*innen sind aufgefordert, im Rahmen des Angebotes und ihrer individuellen Möglichkeiten, daran teilzunehmen. Die Teilnahme an allen Ensembleunterrichten ist für Schüler*innen unserer Musikschule bis zur Beendigung des Besuchs der allgemeinbildenden Schularten unentgeltlich.

Anmeldungen

An- und Abmeldungen bedürfen der Schriftform und sind an die Geschäftsstelle der Musikschule zu richten. Bei minderjährigen Schülern*innen ist die schriftliche Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreters*in erforderlich. Anmeldungen sind jederzeit möglich und mit Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde verbindlich. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der/die Antragsteller*in erkennt durch seine/ ihre Unterschrift die Schulordnung und die Entgeltordnung in der jeweils gültigen Fassung an.

Abmeldung/Kündigung

Abmeldungen können während der dreimonatigen Probezeit vierzehntägig zum Ende jeden Monats erfolgen. Nach Ablauf der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Monatsende. Kündigungen sind der Geschäftsstelle der Musikschule ausschließlich schriftlich, nicht per E-Mail, zuzusenden. Bei minderjährigen Teilnehmern*innen ist die schriftliche Kündigung des/der gesetzlichen Vertreters*in erforderlich. Von den Kündigungsfristen sind das Instrumentenkarussell, das Kindermusical sowie Instrumentalkurse an der KGS Bad Oldesloe ausgenommen (hier gilt das Kursende). Bei Workshops gelten folgende Bedingungen nach Eingang der Abmeldung bei der Musikschule: Bis acht Wochentage vor Kursbeginn kostenfrei, nach Abmeldeschluss und vor Kursbeginn 50% des Teilnahmeentgeltes, nach Kursbeginn das volle Teilnahmeentgelt. Ein Dozentenwechsel seitens der Musikschule ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Lehrkräfte sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen. Bei Anhebung der Unterrichtsentgelte von mehr als 7% kann innerhalb von vier Wochen ein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch genommen werden. Die Abmeldung erfolgt dann zum Ablauf des Monats, der der Anhebung der Unterrichtsentgelte vorangeht.

Unterrichts-Entgelte

Der Besuch der Musikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe der Entgelte wird von der Geschäftsführung beschlossen. Näheres bestimmt die Entgeltordnung. Diese Schulordnung gilt seit dem 01.01.2016.

Lernmittel

Lernmittel und Instrumente müssen von den Teilnehmern*innen angeschafft werden. Im Rahmen der Bestände der Musikschule können Instrumente gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, kopieren ist verboten. Nähere Einzelheiten werden in dem Überlassungsvertrag geregelt.

Werbung

Fotos, die im Unterricht, bei Konzerten oder anderen Aktionen entstehen, können von der Oldesloer Musikschule für Werbezwecke genutzt werden. Bildrechte werden nicht an Dritte übertragen.

Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Impressum.

Unterricht

Der Unterricht wird wöchentlich erteilt. Die Teilnehmer*innen sind zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden verpflichtet. Versäumnisse sind bei der Lehrkraft zu entschuldigen. Fehlt ein/e Teilnehmer*in mehrere Male hintereinander unentschuldigt, behält es sich die Musikschule vor, diese/n Teilnehmer*in vom weiteren Unterricht auszuschließen. Wird trotz Mahnung das Entgelt für den Unterricht nicht bezahlt, kann der/die Schüler*in vom Unterricht ausgeschlossen werden. Hierüber entscheidet die  Geschäftsführung der Musikschule in Absprache mit der betreffenden Lehrkraft. Vom/von der Schüler*in versäumte Unterrichtsstunden bleiben grundsätzlich – auch bei Entschuldigung – entgeltpflichtig. Die Lehrkräfte der Musikschule sind nicht verpflichtet, in diesen Fällen ein Ersatzangebot zu stellen. Fällt der Unterricht wegen Erkrankung einer Lehrkraft oder anderer durch die Musikschule zu vertretende Gründe mehr als viermal in einem Schuljahr aus, so werden die Unterrichtsentgelte auf schriftlichen Antrag anteilig erstattet.

Unterrichtsstätten

Der Unterricht findet in Räumen städtischer Einrichtungen statt. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der Schulen in Bad Oldesloe sowie die jeweilige Schul- und Hausordnung. Am letzten Schultag vor den Ferien und am traditionellen Vogelschießen in Bad Oldesloe findet nur dann Unterricht statt, wenn die Unterrichtsräume zur Verfügung stehen.

Schuljahr

Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dez.

Vereinsstatus

Seit April 2003 ist die Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V. ein eingetragener Verein.  Mitglieder des Vereins sind folgende juristische Personen:
Stadt Bad Oldesloe,
Amt Bad Oldesloe-Land,
Stadt Reinfeld,
Verein zur Förderung der Musikschule e. V.,
Jugendförderverein Sülfeld e.V.,
Oldesloer Singakademie von 1946 e.V.,
Oldesloer Tafel –
EfA e.V.,
Wir für Bad Oldesloe e.V.