Häufig gestellte Fragen

An dieser Stelle beantworten wir Fragen, die uns von interessierten Bürgern häufig gestellt werden.

1. Wie melde ich mich zum Unterricht an?

Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Anmeldung.
Sie können sich über unser Online-Anmeldeformular, welches Sie hier auf unserer Homepage finden, anmelden.

2. Woher weiß ich, dass die Online-Anmeldung bei der Musikschule eingegangen ist?

Sie bekommen eine automatische Bestätigung per E-Mail, dass die Anmeldung bei uns eingegangen ist.
Wenn Sie keine Bestätigung in Ihrem E-Mail Postfach finden, sehen Sie bitte auch in Ihrem Spam-Ordner nach.

3. Muss die Anmeldung unterschrieben werden?

Wir benötigen immer eine Unterschrift auf dem Anmeldeformular.
Bitte drucken Sie die Anmeldung aus, die Sie als Anhang der Anmeldebestätigung per E-Mail erhalten haben. Unterschreiben Sie dieses Formular und senden Sie es per Post, eingescannt oder abfotografiert per Mail oder per Fax an die Musikschule.

4. Wie funktioniert der Unterrichtsstart / Kursbeginn im Elementarbereich und Ballett & Tanz?

Sie suchen sich im Unterrichtsangebot den passenden Kurs bzw. die passende Tanzstunde aus und melden sich über das Online-Anmeldeformular an.
Wir prüfen die Einstiegs- bzw. Startmöglichkeiten.
Ist eine Kursteilnahme möglich, erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldebestätigung mit dem Starttermin und allen weiteren Infos.
Ist im gewünschten Kurs derzeit kein Platz frei, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf und besprechen Alternativen.

5. Wie funktioniert der Unterrichtsstart im Instrumental- u. Vokalbereich?

Sie suchen sich im Unterrichtsangebot den passenden Unterricht aus und melden sich über das Online-Anmeldeformular an.
Wir prüfen die Startmöglichkeiten und nehmen Kontakt mit Ihnen auf, um die Details zu besprechen.
Ist kein sofortiger Start möglich, nehmen wir Sie auf unsere Warteliste und melden uns bei Ihnen, sobald ein Unterrichtsbeginn möglich ist.

6. Gibt es eine Möglichkeit den Kurs bzw. den Unterricht auszuprobieren?

Ja, wir bieten Ihnen die Möglichkeit der bezahlten 3 monatigen Probezeit, in der Sie den Unterricht ganz entspannt ausprobieren können.

7. Wie kann ich den Unterricht kündigen?

Sie können während der 3 monatigen Probezeit 14-tägig zum Monatsende kündigen. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende eines Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

8. Warum muss ich in den Ferien durchbezahlen?

Die Fortzahlung der Unterrichtsentgelte ergibt sich aus dem Jahresentgelt und dessen gleichmäßige Aufteilung in zwölf Teile.

9. Ich bzw. mein Kind hat in der Gruppe Unterricht. Was passiert, wenn sich die Gruppenstärke ändert?

Wenn sich die Gruppenstärke ändert, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen die Möglichkeiten. In diesem Fall ändert sich entweder das Entgelt oder die Unterrichtsdauer.

10. Gibt es eine Warteliste?

Sollten in dem gewünschten Unterricht keine Kapazitäten frei sein, setzen wir Sie auf unsere Warteliste. Wird ein Platz frei, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und besprechen den Starttermin.